Skip to main content

Durch die Neufassung der gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder zur Erteilung der Erlaubnis zum gewerblichen Einsatz von Drohnen in Deutschland hat sich die Lage insgesamt verbessert.

Die am 20. Juli 2016 von der DFS veröffentlichte NFL 1-786-16 enthält folgende Neuregelungen für den unbemannten Luftverkehr:

  • Die Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen kann nun für Systeme von bis zu 10 kg Gesamtmasse erteilt werden.
  • Die Befähigung des Steuerers und die technischen Anforderungen an das Fluggerät können von der Behörde vor Erteilung der Erlaubnis durch einen schriftlichen Nachweis, eine Flugdemonstration o.ä. überprüft werden.
  • Für den Einsatz von UAS durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind abweichende Verfahren als das nach §20 Absatz 1 Nr. 7 LuftVO möglich.
  • Länderspezifische Besonderheiten sollen zukünftig auf einer zentralen Internetseite veröffentlicht werden. Die Internetseite wurde noch nicht bekannt gegeben.
  • Die Allgemeinerlaubnis soll weiterhin längstens auf 2 Jahre befristet werden.
  • Die Allgemeinerlaubnis erlaubt tägliche Betriebszeiten von 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang.
  • Allgemeinverfügungen können von den Ländern ausgestellt werden, müssen aber von anderen Landes-Luftfahrtbehörden nicht anerkannt werden.

Zusammenfassend gibt es also im Bezug auf die mögliche Gesamtmasse der Fluggeräte eine unerwartete Verbesserung. Auch durch das vorsichtige Zugeständnis, dass für BOS-Anwendungen gesonderte Regelungen getroffen werden können, zeigt eine gewisse Offenheit der Gesetzgeber für die Sinnhaftigkeit der Anwendung von Drohnen im zivilen Bereich.

Der „Führerschein“ für Drohnen und auch die technische Zulassung von unbemannten Fluggeräten bleibt durch diese NFL weiterhin ein Thema in Deutschland.

Wir informieren Sie, sobald es weitere Neuigkeiten zum Thema gesetzliche Regelungen für Drohnenflüge im deutschen Luftraum gibt.

Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Dokument: NFL-786-16 (PDF-Dokument, 448kB)