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Wir haben bereits im April über die neuen Regelungen innerhalb der DFS-Kontrollzonen berichtet (Link). Gleichzeitig wurde eine sehr ähnliche NFL von einem Unternehmen der DFS verabschiedet, welches aber durch verschiedene Gründe nicht öffentlich zugänglich war. Die TTC (The Tower Company GmbH) mit Sitz im hessischen Langen ist eine zertifizierte Flugsicherungsorganisation und ein Unternehmen der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH).

 

Die TTC ist in Deutschland derzeit für folgende neun Flughäfen aktiv:

  • Airport Magdeburg Cochstedt International (CSO/EDBC)
  • Dortmund Airport (DTM/EDLW)
  • Baden Airpark (FKB/EDSB)
  • Allgäu Airport (FMM/EDJA)
  • Frankfurt-Hahn Airport (HHN/EDFH)
  • Airport Lahr (LHA/EDTL)
  • Düsseldorf Mönchengladbach Airport (MGL/EDLN)
  • Weeze Airport (NRN/EDLV)
  • Paderborn/Lippstadt Airport (PAD/EDLP)

 

Für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist gemäß §16a der LuftVO (Luftverkehrsordnung) in der Regel um Flughäfen die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugsicherungsorganisation erforderlich.

 

Die Freigabe gilt nun für Aufstiege in den von der TTC betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen entsprechend der NfL 1-466-15 (Nachrichten für Luftfahrer) generell als erteilt:

  • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
  • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
  • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
  • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
  • Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
  • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
  • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
  • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 30 m
  • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m

 

Quelle: www.the-tower-company.de

Dokument: NFL-1-466-15 (PDF-Dokument, 448kB)