Skip to main content

Zur Unterstützung von eingetragenen Vereinen, die sich für die Rehkitzrettung einsetzen, vergibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit dem 19. März 2021 Fördergelder. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins muss hierfür die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören. Insgesamt werden drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden bis zu zwei Drohnen mit maximal 4000 oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Welche Drohnen werden gefördert?

Mit folgenden technischen Features muss die Drohne ausgestattet sein:

  • eine Echtbildkamera mit Wärmebild (egal ob integriert oder kompatibel)
  • eine Mindestflugzeit von 20 Minuten
  • eine Home-Return-Funktion

Diese Voraussetzungen erfüllen beispielsweise die Mavic 2 Enterprise Advanced oder die Mavic 2 Dual von DJI oder die H520 von Yuneec.
Außerdem förderfähig sind:

  • das Steuerungsgerät,
  • zwei Ersatzakkus
  • und ein Transportbehältnis

Bedenken Sie bitte, dass Einweisungen und Schulungen wie für den Führerschein, die Kosten für Pflege und Wartungen, Eigenleistungen sowie erforderliche Betriebsmittel nicht gefördert werden.

Wenn Sie als eingetragener Verein die Förderung wahrnehmen möchten, können Sie zunächst einen Antrag über die Förderungsfähigkeit stellen. Dies ist ab sofort bis zum 1. September 2021 möglich. Das Formular finden Sie hier.

Wird Ihrem Verein dann der Zuschuss gewährt, können Sie bis zum 30. September 2021 einen Antrag auf Auszahlung der Fördersumme stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Rehkitzrettung oder Drohne melden Sie sich gerne bei uns. Hier geht’s zum Kontakt.

 

Im folgenden Video haben wir die Mavic Advanced für die Rehkitzrettung getestet:

 

Quelle der Informationen: www.ble.de