Genehmigungsservice – All-Inklusive-Paket (Pauschale pro Jahr – 1 Fernpilot)
Dieser neuartige Genehmigungsservice ermöglicht einen schnellen und effizienten Einsatz für ausgewählte UAS (DJI M4, M30,
M350 und mehr) in der speziellen Kategorie. Nach einem Onboarding der Fernpiloten auf das Betriebskonzept und Verfahren
erfolgt im praktischen Einsatz die Dokumentation der Flüge über eine Cloud-Plattform. Regelmäßig erfolgen Online-Audits zur
Prüfung auf Konformität zum Betriebskonzept, bei denen wir auch für spezielle rechtliche Fragen der Fernpiloten zur Verfügung
stehen.
Beispiele der bereits genehmigten Szenarien:
DJI Mavic 3 / Phantom 4 / Matrice 4 / Matrice 30 Einsatz über dicht besiedelten Gebieten mit dem Überflug unbeteiligter
Personen
DJI Mavic 3 / Phantom 4 / Matrice 4 / Matrice 30 Einsatz über dünn besiedelten Gebieten in bis zu 2 km Distanz (BVLOS)
DJI Matrice 300/350 (400 folgt in Kürze) über dicht besiedelten Gebieten mit dem Überflug unbeteiligter Personen (Auflage:
Dronavia Fallschirmsystem)
DJI Matrice 300/350 (400 folgt in Kürze) über kontrolliertem Bodenbereich (z.B. für Inspektion und Einsätze zur
Fassadenreinigung in einem abgesperrten Bereich)
Auf Anfrage: DJI Agras T 10/30/50 über dünn besiedelten Gebieten und kontrolliertem Bodenbereich (z.B. für
Agraranwendungen)
Sollten Sie ein anderes UAS oder Einsatzszenario benötigen, muss dies im Vorfeld individuell bewertet werden (Machbarkeit
und Kosten auf Anfrage)
Enthaltene Leistungen:
Berechtigt zur UAS-Nutzung in der speziellen Kategorie im Rahmen der vorhandenen Genehmigungen (Leistungserbringung
kann über Partnerfirmen erfolgen, Einsatzszenarien siehe oben)
Schulung zur Flugplanung und Verfahren via MS Teams oder per Online-Training (ca. 3h) – diese Schulung muss vor dem
ersten Einsatz gemäß der Betriebserlaubnis und anschließend jährlich zur Auffrischung erfolgen
Zugang zur Dokumentationsplattform für die Ablage der Flugplanung, Checklisten und Fluglogs (Cloud mit Serverstandort in
Deutschland)
Regelmäßige Audits zur Prüfung auf Konformität zum Betriebskonzept (1-4x pro Jahr, je nach Erfahrung und Anzahl der
Flüge)
Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung mit 1 Mio EUR Deckungssumme für einen Fernpiloten unabhängig von der Anzahl
der UAS (ggf. bereits vorhandene Haftpflichtversicherung kann nicht genutzt werden, gültig für die Einsätze gemäß
Betriebserlaubnis)
Nutzungsbedingungen:
Der UAS-Betrieb muss stets im Einklang mit den Vorgaben der Betriebserlaubnis erfolgen – die entsprechende Betreiber-ID
muss durch den Nutzer an dem/den UAS angebracht werden. Bei dem Betrieb innerhalb der Sichtweite (Gültig für alle
Beispiele, die nicht gesondert markiert sind) wird für die Fernpiloten das A2 Fernpiloten-Zeugnis, beim Betrieb außerhalb der
Sichtweite (BVLOS) zusätzlich die abgeschlossene STS 01/02 Praxis-Prüfung zwingend vorausgesetzt. Bei Vernachlässigung
der Dokumentationspflicht oder anderweitigen Verstößen gegen die im Betriebshandbuch beschriebenen Verfahren kann die
Nutzung untersagt werden. In diesem Fall oder dem Fall der Verlust der Gültigkeit der Betriebserlaubnis wird der
Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keine Haftungs- sowie etwaige Regress- bzw. Ausgleichsansprüche geltend
machen.
