Wichtige Änderung für UAS-Betreiber in Hamburg seit dem 1. Juli 2026
Für Drohnenbetreiber in Hamburg hat sich zum 1. Juli 2026 eine wichtige organisatorische Änderung ergeben: Die Zuständigkeit für Betriebsgenehmigungen in der Specific Category liegt nun nicht mehr bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI), sondern beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Damit reiht sich Hamburg in die Gruppe der Bundesländer ein, die Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Drohnen der Specific Category zentral durch das LBA bearbeiten lassen.
Was bedeutet das konkret?
Betroffen sind alle UAS-Betreiber, deren:
- Hauptwohnsitz in Hamburg liegt oder
- Unternehmens- bzw. Betriebssitz in Hamburg liegt.
Für diese Betreiber ist ab sofort das Luftfahrt-Bundesamt die zuständige Genehmigungsbehörde für Betriebsgenehmigungen in der Specific Category.
Was passiert mit laufenden Verfahren?
Wer bereits einen Antrag bei der Hamburger Behörde gestellt hat, muss nichts unternehmen. Bestehende Akten und laufende Verfahren werden an das Luftfahrt-Bundesamt übergeben und dort weiterbearbeitet. Für Antragsteller entsteht dadurch kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Neue Anträge direkt an das LBA
Neue Anträge auf:
- Betriebsgenehmigungen (Operational Authorisation)
- SORA-basierte Genehmigungen
- weitere Verfahren innerhalb der Specific Category
sind seit dem 1. Juli 2026 unmittelbar beim Luftfahrt-Bundesamt einzureichen.
Warum ist die Änderung relevant?
Für viele professionelle Drohnenbetreiber bedeutet die neue Zuständigkeit eine Vereinheitlichung der Verfahren. Da bereits zahlreiche Bundesländer ihre UAS-Genehmigungen über das LBA abwickeln, wird die zentrale Bearbeitung zunehmend zum Standard in Deutschland. Unternehmen mit bundesweiten Einsätzen profitieren zudem davon, dass Genehmigungen und Ansprechpartner stärker zentralisiert werden.
Wer ist für mich zuständig?
Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz beziehungsweise dem Unternehmenssitz des UAS-Betreibers. Hamburger Betreiber sollten künftig sämtliche Genehmigungsanfragen der Specific Category direkt an das Luftfahrt-Bundesamt richten.
Fazit
Der Wechsel der Zuständigkeit von der Hamburger Landesbehörde zum Luftfahrt-Bundesamt ist vor allem eine organisatorische Änderung – für Betreiber jedoch eine wichtige. Wer in Hamburg ansässig ist und Genehmigungen in der Specific Category benötigt, sollte künftig das LBA als erste Anlaufstelle nutzen. Laufende Verfahren bleiben bestehen und werden automatisch übernommen.
Bei Fragen rund um das Thema Genehmigungen melden Sie sich gern bei uns.


