Batterien und Akkus

Batterieentsorgung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber.

Batterien und Akkus gehören nicht in die Mülltonne

Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien

Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien

Gemäß § 24 Abs. 3 BattDG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 5 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sind die Kosten der Batteriehersteller für die erweiterte Herstellerverantwortung (etwa Rücknahme, Sortierung, Verwertung, Beseitigung und Bereitstellung von Pflichtinformationen) getrennt auszuweisen.

Diese Kosten sind bereits vollständig in unseren Gesamtpreisen enthalten; die angegebenen Preise ändern sich dadurch nicht.

Die Aufschlüsselung der Herstellerkosten können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://www.batterie-zurueck.de/de/bewirtschaftungvonaltbatterien/

Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien

Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien

Gemäß § 24 Abs. 3 BattDG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 stellen wir Ihnen umfassende Informationen über die Abfallvermeidung und die Bewirtschaftung von Altbatterien zur Verfügung. Diese betreffen unter anderem Ihren Beitrag zur Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung, die verfügbaren Rücknahme- und Sammelstellen, die Möglichkeiten der Wiederverwendung, die Sicherheitshinweise für den Umgang mit Altbatterien einschließlich der Risiken lithiumhaltiger Batterien, die Bedeutung der Kennzeichnungen und Symbole sowie die Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf Umwelt und Gesundheit.

Diese Informationen werden über die für uns zuständige Organisation für Herstellerverantwortung, die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), bereitgestellt.

Sie finden sie unter: https://www.batterie-zurueck.de/de/faq/
sowie ergänzend unter: https://www.batterie-zurueck.de/de/batterieruecknahme/