Da die Mavic 3 Serie über 500 g Abflugmasse aufweist, ist zumindest bis zum 01.01.2024 bei einem Einsatz in unter 150 m Distanz zu Wohn- Gewerbe- oder Erholungsgebieten neben dem obligatorischem A1/A3 Kompetenznachweis auch das A2 Fernpilotenzeugnis notwendig. In den U-ROB Komplettpaketen mit der Mavic 3 sind im Normalfall alle Lizenzen/Schulungen enthalten.
In der Praxis ist daher für fast alle Vermessungs- und Inspektionsanwendungen das A2 Fernpilotenzeugnis notwendig – für die Kitzrettung oder Inspektion von Windenergieanlagen reicht der A1/A3 Kompetenznachweis meist aus!
Im Q4 2022 sollen die ersten Mavic 3 Modelle C1 nachzertifiziert werden, dann ist lediglich der A1/A3 Kompetenznachweis für den Einsatz im Stadt-/Gewerbegebiet notwendig. Für Erlaubnisverfahren ist aber weiterhin immer noch cas A2 Fernpilotenzeugnis erforderlich, daher empfehlen wir dieses immer.