FastFlight Paket: Individuelles Betriebshandbuch inkl. generischem Fluggebiet und Schulung

3.260,60 € inkl. 19% USt.
2.740,00  zzgl. 19% USt.

Mit dem neuen Verfahren „FastFlight“ vereinfacht das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie drastisch. Basierend auf dem neuen AMC 1 zu Artikel 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entfällt bei risikoarmen Betriebsszenarien (bis SAIL II) die Pflicht, das Betriebshandbuch zur vorigen Prüfung an die Behörde zu senden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeiten bei der Behörde signifikant, überträgt jedoch mehr Verantwortung auf Sie als Betreiber: Dieser muss garantieren, dass das Betriebshandbuch (Operations Manual) stets konform, aktuell und im Falle einer Prüfung sofort vorzeigbar ist.

U-ROB erstellt für Sie im Rahmen dieses Pakets ein behördenkonformes, professionelles Fundament für diesen beschleunigten Antragsweg.

Aktionszeitraum: Der Sonderpreis ist gültig bis zum 28.02.2026.

Voraussetzungen für das FastFlight Verfahren:

Damit dieses vereinfachte Verfahren angewendet werden kann, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Betrieb in Sichtweite (VLOS) bis 120m Flughöhe: Der Flugbetrieb findet ausschließlich in direkter Sichtverbindung zum Fernpiloten statt.
  • Theoretische Kompetenz: Die Fernpiloten müssen über einen gültigen Nachweis für die Theorieprüfung für Standardszenarien (STS-T) verfügen.
  • Praktische Kompetenz: Ein Nachweis über die praktischen Fähigkeiten gemäß STS-01 (STS-P Prüfung) ist für alle eingesetzten Piloten erforderlich.

Enthaltene Leistungen:

  • Erstberatung für den Antrag auf Betriebsgenehmigung inkl. Abstimmung der geplanten Einsatzszenarien (30 min via MSTeams)
  • Erstellung des vollständigen Betriebshandbuchs (Operations Manual): Konform zur EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Das Handbuch wird auf einen generischen Ansatz hin ausgelegt (deutschlandweit gültige Genehmigung), sodass Sie ohne Beantragung einer Einzelgenehmigung flexibel in verschiedenen Fluggebieten operieren können (angepasst an Ihren Bedarf).
  • Zur Erstellung der Antragsdokumente muss ein UAS ausgewählt werden (aktuell DJI Mavic 3 oder Matrice 4 Serie). Der Einsatz von anderen UAS, wie etwa DJI Matrice 350/400 bedarf einer vorherigen Absprache vor Buchung dieses Pakets!
  • Identifikation der betrieblichen Sicherheitsschritte (OSOs) und Definition der Minderungsmaßnahmen für SAIL II.
  • Risikobewertung gemäß SORA 2.5 in der Risikoklasse SAIL II inkl. Referenz-Fluggebiet (für den generischen Antrag).
  • Rahmenbedingungen der Genehmigung: Einsatz im Stadtgebiet (max. 5k Personen/km²) – während des Fluges müssen relevante Personenbewegungen beachtet werden (abweichende Szenarien auf Anfrage).
  • Erstellung der für den Antrag weiteren notwendigen Dokumente (Antragsformular, Konformitätsmatrix) – individuell an Ihren Betrieb angepasst
  • Genehmigungskonforme Checklisten im Word- und PDF Format
    für den UAS-Einsatz.
  • Online-Training zum Handbuch und Erstellung weiterer Fluggebiete: Da die Behörde das Handbuch nicht vorab prüft, ist Ihre Handlungssicherheit essenziell. In dieser Schulung vermitteln wir das Verständnis für die definierten Verfahren, üben die Anwendung und zeigen auf, wie Sie eigene Fluggebiete rechtssicher planen (diese Fluggebiete müssen nicht genehmigt werden, die Planungsdokumente müssen aber bei einem möglichen Audit der Behörde nachgewiesen werden)
  • Fachberatung & Hilfestellung: max. 1 Stunde individuelle Beratung durch unsere Luftrecht-Experten sind inklusive (z.B. für Rückfragen zum Antragsprozess oder spezifischen SORA Themen).

Ablauf & Zeitrahmen:

Die Erarbeitung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter am Standort Bielefeld. Durch den Wegfall der tiefgehenden behördlichen Handbuchprüfung zielt dieses Paket darauf ab, dass Sie deutlich schneller „in die Luft kommen“ als bei klassischen Anträgen zur individuellen Betriebsgenehmigung.

Nutzungsbedingungen:

Bei Veränderung und Nutzung der erarbeiteten Unterlagen für abweichende Betriebsgenehmigungen innerhalb Ihres Unternehmens darf die U-ROB GmbH als Urheber der Unterlagen nicht mehr benannt werden. Die Weitergabe oder Veräußerung der Inhalte/Unterlagen an juristische oder natürliche Personen außerhalb Ihres Unternehmens ist untersagt – wir verweisen auf das Urheberrecht. Da das FastFlight- Verfahren erst kürzlich von der EASA freigegeben wurde und sich die Anforderungen der Behörden ändern können (oder wenn die Behörde bei einem Audit Anmerkungen/Änderungswünsche hat), kann eine Anpassung der Dokumente über den Nutzungszeitraum der Genehmigung notwendig sein. Diese möglichen Anpassungen sind nicht im Preis enthalten.

Mehrere Jahre Drohnen-Erfahrung

18 Jahre Erfahrung

Dank unserer jahrelangen Erfahrung im Drohnen- und Schulungsbereich haben wir Ihnen Schulungspakete zusammengestellt, die den höchsten Standards entsprechen. Darauf vertrauen Privatpersonen, Handwerker und auch Großkunden wie Deutsche Bahn, E.ON, DHL, RWE, Dekra sowie diverse Polizei- und Feuerwehrkräfte. Sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden sein, finden wir eine gemeinsame Lösung.

 

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