Voraussetzungen für das FastFlight Verfahren:
Damit dieses vereinfachte Verfahren angewendet werden kann, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllt sein:
- Betrieb in Sichtweite (VLOS) bis 120m Flughöhe: Der Flugbetrieb findet ausschließlich in direkter Sichtverbindung zum Fernpiloten statt.
- Theoretische Kompetenz: Die Fernpiloten müssen über einen gültigen Nachweis für die Theorieprüfung für Standardszenarien (STS-T) verfügen.
- Praktische Kompetenz: Ein Nachweis über die praktischen Fähigkeiten gemäß STS-01 (STS-P Prüfung) ist für alle eingesetzten Piloten erforderlich.
Enthaltene Leistungen:
- Erstberatung für den Antrag auf Betriebsgenehmigung inkl. Abstimmung der geplanten Einsatzszenarien (30 min via MSTeams)
- Erstellung des vollständigen Betriebshandbuchs (Operations Manual): Konform zur EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Das Handbuch wird auf einen generischen Ansatz hin ausgelegt (deutschlandweit gültige Genehmigung), sodass Sie ohne Beantragung einer Einzelgenehmigung flexibel in verschiedenen Fluggebieten operieren können (angepasst an Ihren Bedarf).
- Zur Erstellung der Antragsdokumente muss ein UAS ausgewählt werden (aktuell DJI Mavic 3 oder Matrice 4 Serie). Der Einsatz von anderen UAS, wie etwa DJI Matrice 350/400 bedarf einer vorherigen Absprache vor Buchung dieses Pakets!
- Identifikation der betrieblichen Sicherheitsschritte (OSOs) und Definition der Minderungsmaßnahmen für SAIL II.
- Risikobewertung gemäß SORA 2.5 in der Risikoklasse SAIL II inkl. Referenz-Fluggebiet (für den generischen Antrag).
- Rahmenbedingungen der Genehmigung: Einsatz im Stadtgebiet (max. 5k Personen/km²) – während des Fluges müssen relevante Personenbewegungen beachtet werden (abweichende Szenarien auf Anfrage).
- Erstellung der für den Antrag weiteren notwendigen Dokumente (Antragsformular, Konformitätsmatrix) – individuell an Ihren Betrieb angepasst
- Genehmigungskonforme Checklisten im Word- und PDF Format
für den UAS-Einsatz. - Online-Training zum Handbuch und Erstellung weiterer Fluggebiete: Da die Behörde das Handbuch nicht vorab prüft, ist Ihre Handlungssicherheit essenziell. In dieser Schulung vermitteln wir das Verständnis für die definierten Verfahren, üben die Anwendung und zeigen auf, wie Sie eigene Fluggebiete rechtssicher planen (diese Fluggebiete müssen nicht genehmigt werden, die Planungsdokumente müssen aber bei einem möglichen Audit der Behörde nachgewiesen werden)
- Fachberatung & Hilfestellung: max. 1 Stunde individuelle Beratung durch unsere Luftrecht-Experten sind inklusive (z.B. für Rückfragen zum Antragsprozess oder spezifischen SORA Themen).
Ablauf & Zeitrahmen:
Die Erarbeitung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter am Standort Bielefeld. Durch den Wegfall der tiefgehenden behördlichen Handbuchprüfung zielt dieses Paket darauf ab, dass Sie deutlich schneller „in die Luft kommen“ als bei klassischen Anträgen zur individuellen Betriebsgenehmigung.
Nutzungsbedingungen:
Bei Veränderung und Nutzung der erarbeiteten Unterlagen für abweichende Betriebsgenehmigungen innerhalb Ihres Unternehmens darf die U-ROB GmbH als Urheber der Unterlagen nicht mehr benannt werden. Die Weitergabe oder Veräußerung der Inhalte/Unterlagen an juristische oder natürliche Personen außerhalb Ihres Unternehmens ist untersagt – wir verweisen auf das Urheberrecht. Da das FastFlight- Verfahren erst kürzlich von der EASA freigegeben wurde und sich die Anforderungen der Behörden ändern können (oder wenn die Behörde bei einem Audit Anmerkungen/Änderungswünsche hat), kann eine Anpassung der Dokumente über den Nutzungszeitraum der Genehmigung notwendig sein. Diese möglichen Anpassungen sind nicht im Preis enthalten.
18 Jahre Erfahrung
Sie haben Fragen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!



Es gibt noch keine Rezensionen.