Am 16. August 2016 mit der Veröffentlichung der NFL 1-801-16 der DFS gibt es für Baden-Württemberg neue Regelungen für den gewerblichen Einsatz von Drohnen.
Das bisher so streng geregelte Antrags- und Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg ist damit Geschichte. Unternehmer und Drohnenpiloten dürfen auch finanziell aufatmen, denn die Gebühren für die Allgemeinerlaubnis in Höhe von 250 EUR (alle 2 Jahre) und eine Einzelerlaubnis für den Aufstieg einer Drohne innerhalb von Ortschaften mit 75 EUR pro Einsatz fallen nun endlich weg.
Das Bundesland hat mit dieser Regelung die kürzlich verfassten gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder vom Juli 2016 aktiv umgesetzt und die 10 kg Gewichtsgrenze für Drohnen (ohne Verbrennungsmotoren) aufgenommen.
Die maximale Flughöhe von 100 m sowie die Betriebszeiten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gelten weiterhin.
Neu ist auch das erstmals festgehaltene Mindestalter für den gewerblichen Einsatz von Drohnen: Dieses beträgt laut Allgemeinverfügung 16 Jahre, allerdingt nur mit einer Aufsichtsperson. Damit können auch junge Auszubildende bereits Drohnen steuern und diese im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit des Unternehmens einsetzen.
Völlig überraschend und sehr erleichternd ist die Neuregelung von Drohneneinsätzen innerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg. Dies war bisher nur mit einer kostenpflichtigen und aufwändigen Einzelerlaubnis pro Einsatz möglich. Die Allgemeinerlaubnis hatte in solchen Fällen keine Gültigkeit. Spontane Auftragsflüge und Einsätze waren dadurch sehr eingeschränkt. Durch die neue Allgemeinverfügung ist der Einsatz einer Drohne innerhalb von geschlossenen Ortschaften sehr viel einfacher geworden und den Regelungen anderer Bundesländer angepasst: Es ist vor dem Einsatz lediglich die zuständige Ordnungsbehörde sowie die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Die eingereichte Erklärung zur Nutzung der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen bedarf keiner Zustimmung oder Eingangsbestätigung der zuständigen Behörde. Sie ist gültig ab Zustellung und gilt ab dem dritten Tag nach Abgabe zur Post als zugestellt. Die Erklärung ist zwei Jahre gültig und muss dann wiederholt eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle Steuerer in der Erklärung mit Namen notiert sind und über eine Versicherung verfügen. Ein Ausweisdokument, die Allgemeinverfügung und auch ein Versicherungsdokument sowie das Flugbuch sind bei jedem Einsatz mitzuführen. Um Komplikationen bei einem Schadensfall zu verhindern, empfielt sich für Neueinsteiger eine theoretische und praktische Flugschulung.
Bereits ausgestellte und noch gültige individuelle Allgemeinerlaubnisse zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen für das Land Baden-Württemberg bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig.
Die vollständige NFL inkl. Allgemeinverfügung und Erklärungsformular können Sie unter unten aufgeführtem Link einsehen.
Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Dokument: NFL-1-801-16 (PDF-Dokument, 448kB)