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Seit Anfang 2024 können Drohnen im Bereich von EU-Standardszenarien betrieben werden. Aktuell gibt es die beiden Szenarien STS-01 und STS-02.

STS – was ist das überhaupt?

Wenn es die Mindestabstände und Flugparameter nicht erlauben, Drohnen in der Offenen Kategorie zu betrieben, muss der Flug in der Speziellen Kategorie erfolgen. Um nicht jedes Mal eine aufwendige Betriebsgenehmigung einholen zu müssen, hat die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) die sogenannten Standardszenarien (STS) entwickelt.
Hier sind sowohl technische Voraussetzungen an die Drohnen (C5 bzw C6-Klassifizierung) als auch genaue Grenzen für den Einsatz (Geschwindigkeiten, Höhen, Abstände…) definiert. Hierdurch wird die Risikobewertung standardisiert und eine individuelle Risikobewertung entfällt.

C5-zertifizierte Drohnen haben ein maximales Gewicht von 25 kg und müssen ein FTS-System (Flight-Termination-System; Knopf der das System zum Absturz bringt) sowie ein Fallschirmsystem vorweisen (Fallschirm-System zum sicheren Absturz). Außerdem benötigen sie eine sogenannte Geo-Awareness Funktion, bei der eine Warnmeldung etwaige Überschreitungen des erlaubten Flugbereiches anzeigt.

C6-zertifizierte Drohnen Drohnen verfügen ebenfalls über ein maximales Gewicht von 25 kg und benötigen das FTS-System. Diese müssen statt der Geo-Awareness Funktion eine Geo-Caging Funktion besitzen, welche ein Überschreiten des erlaubten Flugbereiches technisch verhindert.

Die beiden Standard-Szenarien

– STS 01:
Betrieb einer C5-Drohne in direkter Sicht (= VLOS) über einem Bereich am Boden, innerhalb dessen der Fernpilot dafür sorgen kann, dass nur beteiligte Personen anwesend sind (kontrollierter Bereich) in einem bewohnten Gebiet in max. 120 Metern Höhe über Grund.

– STS 02:
Betrieb einer C6-Drohne außerhalb direkter Sicht mit Luftraumbeobachtern (= BVLOS, max. 2 km vom Fernpiloten entfernt) über einem kontrollierten Bereich in einem dünn besiedelten Gebiet in max. 120 Metern Höhe über Grund.

Zum Betrieb einer Drohne im Bereich STS 01 und STS 02 reicht gegenüber dem Luftfahrtbundesamt eine Erklärung aus, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Aktuell gibt es nur die zwei genannten Standardszenarios, mit recht eingeschränktem Nutzungs- und Anwendungsbereich. Auf Dauer werden jedoch weitere Szenarien dazukommen und das mögliche Anwendungsspektrum erweitert. Der STS-Schein wird damit in Zukunft für viele gewerbliche Drohnenanwendungen immer interessanter.
Um gemäß STS01/02 fliegen zu dürfen, muss der Anwender sowohl eine Theorieprüfung als auch eine Praxisschulung mit Prüfung absolvieren.

Ab wann wird STS verpflichtend?

Aktuell reicht für die meisten Hobbyanwender das der A1/A3 Kompetenznachweis bzw. das A2 Fernpilotenzeugnis aus.

Bei Genehmigungsverfahren (Flüge in der Speziellen Kategorie) für gewerbliche Drohnenpiloten sieht es allerdings etwas anders aus, hier werden einzelne Landesluftfahrtbehörden ab Ende 2024 bereits den STS-Schein einfordern.

Um für unsere Kunden eine hohe Zukunftssicherheit zu gewährleisten, bieten wir bereits seit dem 01.01.2024 den theoretischen STS-Schein bei allen unseren Präsenz-A2-Schulungen inklusive an.
Der Prüfungsinhalt hat sich im Vergleich zum A2-Drohnenführerschein etwas erweitert. In der Theorieprüfung müssen 60 Fragen aus 8 Prüfungsfächern (u.a. Luftrecht, Betriebsverfahren, menschliches Leistungsvermögen und Meteorologie) beantwortet werden. Dabei müssen 75% der Fragen korrekt beantwortet werden (Multiple Choice). Die Praxisschulung kann gesondert gebucht werden. Sie findet am Folgetag der Theorieschulung statt.

Alle Infos zu unseren Schulungspaketen finden Sie hier.