Skip to main content

Endlich sicher fliegen für alle Anwender aus dem Bereich der Kitzrettung und Landwirtschaft!

Alle Infos zur Allgemeinverfügung des Bundesministeriums

Mit der kürzlich veröffentlichten Allgemeinverfügung können landwirtschaftliche Anwender und z.B. Kitzretter auch Flächen nah an Wohn- und Gewerbegebieten ab sofort rechtssicher abfliegen. Bisher war das nur in der A1 oder A2 Kategorie gemäß EU-Verordnung möglich. Insbesondere mit nicht zertifizierten Drohnen oder nur mit dem A1/A3 Drohnenführerschein mussten gemäß A3 Kategorie 150m Abstand zu Wohn- Gewerbe und Erholungsgebieten eingehalten werden.

Die neuen Regelungen sind unter folgenden Rahmenbedingungen nutzbar:

  • Gültigkeit bis zum 19.11.2024im Hoheitsgebiet der BRD
  • Einsatz in der A3 Unterkategorie auch mit Bestandsdrohnen, die vor dem 01.01.2024 gekauft wurden
  • Anwendung in der Landwirtschaft oder zu Tiefschutzzwecken (keine Hobbyflüge o.ä.)
  • der 150m Sicherheitsabstand zu Wohn- Gewerbegebieten etc. kann auf bis zu 10m Distanz unterschritten werden
  • Bei Flughöhen über 10m muss die 1:1 Regelung beachtet werden (z.B. 60m Abstand bei 60m Flughöhe)

Die Allgemeinverfügung könnt ihr euch hier herunterladen und am besten ausgedruckt bei den Flügen mitführen: Link LBA

Aktuell ist die M3T Drohne die beste Lösung für die Kitzrettung, alle Infos dazu: Mavic 3 Thermal Kitzrettungspaket