Viele Landesluftfahrtämter verbieten in der allgemeinen Aufstiegsgenehmigung bspw. für kommerzielle Drohnenflüge den Überflug von sogenannten Bundeswasserstraßen. Dies sorgt oftmals für Verwirrung.
Bundeswasserstraßen sind See- oder dem allgemeinem Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des Bundes. Dazu gehören z. B. auch die Elbe, der Main oder die Donau. Wie der Name schon besagt, liegen diese Wasserstraßen nicht in der Verwaltung der Länder sondern des Bundes. In vielen allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen und auch in der seit April 2017 geltenden neuen Luftverkehrs-Ordnung ist der Flug über/nah an Bundeswasserstraßen explizit untersagt. In diesem Fall muss für einen solchen Flug bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde eine Einzelgenehmigung eingeholt werden. Als einfache Faustregel ist festzuhalten, dass kleinere Seen oder Flüsse, die nicht mit Frachtschiffen befahrbar sind, normalerweise auch keine Bundeswasserstraßen darstellen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Flug über einem gewünschten Gewässer einer Einzel-Aufstiegserlaubnis bedarf, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Landesbehörde fragen. Die Kontaktdaten der Behörden finden sich im Artikel „Wie beantrage ich eine Aufstiegserlaubnis?“.