Für Drohnenpiloten im gewerblichen Einsatz ist die Betriebsgenehmigung ein entscheidendes Thema. Mit SORA 2.5 (Specific Operations Risk Assessment) gibt es nun ein aktualisiertes Risikobewertungsverfahren, das insbesondere die Genehmigung von Drohnenflügen einfacher und praxisnäher gestaltet. In Zusammenarbeit mit unserem Luftrechtexperten Patrick geben wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Vorteile von SORA 2.5.
Was ist SORA 2.5?
SORA ist ein Risikobewertungsverfahren für Drohnenflüge. Ziel ist es, die Sicherheitsrisiken für Menschen am Boden (Ground Risk) und für Luftfahrzeuge in der Luft (Air Risk) zu bewerten. Daraus ergeben sich entsprechende Auflagen und Maßnahmen, die Drohnenbetreiber erfüllen müssen, um ihre Genehmigung zu erhalten.
→ Kurz gesagt: SORA bewertet, wie wahrscheinlich ein Unfall ist und wie schwer die Folgen wären – sowohl für Personen am Boden als auch für andere Luftfahrzeuge.
Die Grundlage für SORA liefert die europäische Luftsicherheitsbehörde (EASA), wodurch das Verfahren weitgehend EU-weit standardisiert ist.
Die wichtigsten Änderungen von SORA 2.0 zu SORA 2.5
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Detailliertere Bewertung des Bodenrisikos
Früher gab es nur drei Kategorien: dünn-, dichtbesiedelte Gebiete und der sogenannte kontrollierte Bodenbereich. SORA 2.5 differenziert nun deutlich feiner, von komplett kontrollierten Bereichen ohne Personen bis zu Gebieten mit wenigen Personen pro Quadratkilometer. Das ist besonders für landwirtschaftliche Einsätze interessant, wo Felder oder kleine Höfe betreten werden könnten. -
Keine Unterscheidung mehr zwischen VLOS und BVLOS
Unter SORA 2.0 wurde das Risiko je nach Sichtflug (VLOS) oder Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) unterschiedlich bewertet. Jetzt zählt nur noch die Bevölkerungsdichte und die Umgebung – unabhängig davon, ob der Flug in Sichtweite erfolgt oder nicht. Das vereinfacht Genehmigungsverfahren für BVLOS-Flüge deutlich. -
Mehr Möglichkeiten für Minderungsmaßnahmen („Mitigation“)
Mit SORA 2.5 können Risiken während der Planung und während des Fluges aktiv minimiert werden:-
Sheltering: Drohnen bis 25 kg, die auf Gebäude oder andere Schutzstrukturen treffen, stellen kein Risiko für Personen mehr dar.
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Aktive Fluganpassung: Drohnen können um Personen herumfliegen oder auf deren Vorbeikommen warten, um das Risiko zu reduzieren.
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Fallschirmsysteme: Besonders bei größeren Drohnen kommen zunehmend zertifizierte Fallschirme zum Einsatz, um das Risiko eines Absturzes zu minimieren.
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Vorteile für gewerbliche Drohnenbetreiber
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Praxisnäher: Das neue Verfahren erlaubt eine realistischere Einschätzung der Risiken, speziell für Agrardrohnen oder industrielle Anwendungen.
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Flexiblere Genehmigungen: Weniger starre Auflagen bedeuten mehr Freiheit bei der Einsatzplanung.
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Einfache Handhabung bei BVLOS-Flügen: Betreiber müssen sich nicht mehr zwischen VLOS und BVLOS unterscheiden, was Genehmigungen erheblich vereinfacht.
Fazit
SORA 2.5 ist ein wichtiger Schritt für Drohnenpiloten, die ihre Flüge effizient und rechtssicher planen wollen. Besonders bei landwirtschaftlichen Einsätzen oder bei größeren Drohnenmodellen profitieren Betreiber von praxisnäheren Risikobewertungen und flexibleren Minderungsmaßnahmen.
Wenn Sie Fragen zu Betriebsgenehmigungen haben oder Unterstützung bei der Beantragung einer SORA 2.5-Genehmigung benötigen, steht Ihnen unser Team, insbesondere unser Experte Patrick, gerne zur Verfügung. Von kleineren Multikoptern bis hin zu großen Drohnen für industrielle Anwendungen begleiten wir Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess.
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