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Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung (hier unser Artikel dazu) am 01.01.2021 gibt es zwei neue „EU-Drohnenführerscheine“, rechtlich werden diese A1/A3 Kompetenznachweis und A2 Fernpiloten-Zeugnis genannt. Wir haben die Informationen zu den „Drohnenführerscheinen“ zusammengefasst:

Der „kleine“ Drohnenführerschein/Kompetenznachweis Klasse A1/A3:

Für Drohnen der Klassifizierung C1/C3 oder ab 500g Abfluggewicht bei nicht zertifizierten Drohnen ist der „kleine“ EU-Drohnenführerschein der Klasse A1/A3 vorgeschrieben. Darunter fällt beispielsweise die Mavic Air 2, Mavic 2 Pro/Zoom, Yuneec Typhoon oder die Phantom. Dabei muss bei nicht zertifizierten Drohnen ein seitlicher Abstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, und Erholungsgebieten eingehalten werden, der Einsatz erfolgt dann in der Unterkategorie A3 der offenen Kategorie. Um den Nachweis der Klasse A1/A3 zu erhalten, muss der Teilnehmer einen Online-Vorbereitungskurs und eine anschließende Testprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt absolvieren, hier finden Sie mehr Infos dazu. Nachdem die Testprüfung (20 Fragen) mit mindestens 75% bestanden wurde, wird die eigentliche Prüfung freigeschaltet.

Der Drohnenführerschein für A1/A3 umfasst 40 Fragen aus folgenden Themengebieten:

  • Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen
  • Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne
  • Privatsphäre, Datenschutz und Luftsicherheit

Aufbauend auf diese A1/A3 Onlineprüfung zum Drohnen-Kompetenznachweis werden tiefergehende Infos für die Prüfung des „großen“ EU-Drohnenführerschein A2 auch in den U-ROB Drohnenschulungen für den EU-Drohnenführerschein beigebracht.

 

EU-Drohnenführerschein (2)

Der „große“ Drohnenführerschein/EU-Fernpilotenzeugnis A2:

Wenn Sie eine Bestandsdrohne mit einem Abfluggewicht von 500g bis 2Kg oder eine C2 zertifizierte Drohne in einem seitlichen Abstand von weniger als 150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einsetzen wollen, wird das EU-Fernpilotenzeugnis A2 benötigt. Die Schulungen und Prüfungen für den Drohnenführerschein A2 erfolgen vorbehaltlich der Benennung durch das Luftfahrt-Bundesamt ab Januar 2021 an allen U-ROB Schulungsstandorten. Dafür gibt es verschiedene Schulungspakete, von der Onlineprüfung bis mehrtägiger Präsenzschulung, jetzt hier anmelden!

Die Prüfung für das A2 Fernpiloten-Zeugnis gemäß EU-Verordnung umfasst 30 Fragen:

  • Wetterkunde, Sichtbarkeit der Drohne
  • Drohnen-Flugleistungsdaten, Schwerpunkt
  • Akkuphysik
  • Flugmodi, 1:1 Regelung
  • Distanzschätzung

Vorrausetzung für den A2-Drohnenführerschein ist die bestandene Prüfung zum A1/A3 Kompetenznachweis und auch eine praktische  Eigenerklärung nach den AMC Grundlagen mit Notlandetrainings etc., mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Bei Bestandsdrohnen mit über 2 Kg Abfluggewicht und unter 150m seitlichen Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Erholungsgebieten eine Zertifizierung des Unternehmens (LUC), ein Standardszenario oder eine Betriebserlaubnis benötigt. Dabei wird nicht mehr in der offenen Klasse geflogen, sondern in der spezifischen Klasse. Nähere Informationen gibt es weiter unten.

 


 

Die praktische Eigenerklärung gemäß AMC2 UAS.OPEN.030/2)(b):

Das Ziel dieser Eigenerklärung liegt darin, dass der Steuerer Kompetenz im praktischen Drohnenflug nachweisen soll. Gemäß EU-Drohnenverordnung muss der Steuerer u.a. folgende Punkte nachweisen:

  • Vorbereitung der Drohne, Auswahl der passenden Nutzlast
  • Auswahl des Flugbereiches und der Start- und Landefläche, Prüfung der Rechtsgrundlage
  • Prüfung der Umgebung auf Sicherheitsrisiken und Personenbewegung
  • Prüfung der Wetterbedingungen und der Sensorik einer Drohne
  • Start, Flug von verschiedenen Kurvenradien, Verfolgung eines Pfades
  • Rückflug zum Startplatz wenn der Pilot die Orientierung verloren hat (ohne Return-to Home Funktion)
  • Einschätzung von Sicherheitsabständen im Flug
  • sicherer Flug bei Ausfall der Positionssensoren (beispielsweise GPS)
  • Nachweis des sicheren Fluges auch bei Annäherung von Personen, Flugzeugen und anderen Drohnen
  • Auswahl der passenden Sicherheitseinstellungen
  • Abbruch eines automatischen Fluges, Weiterflug auch bei externer Störung von Höhen- oder Positionssensoren
  • Durchführung eines Funkausfalls
  • Analyse des Fluges im Nachgang, Erarbeitung einer Störungsmeldung

Da diese Eigenerklärung sehr umfangreich ist und auch mit einer Vielzahl der „normalen“ Drohnen, wie etwa der Mavic Serie nicht durchgeführt werden kann (da eine Simulation von GPS-Ausfall in der Luft nicht möglich ist), unterstützen wir dabei. Dafür haben wir die Kompaktschulung A2 EU-Führerschein inkl. Praxis erarbeitet in der wir gemeinsam Schritt für Schritt die Punkte der Eigenerklärung erarbeiten und diese unabhängig prüfen. Dadurch ist dieser Nachweis im Genehmigungs- oder Haftungsfall deutlich höher anerkannt als eine Eigenerklärung. Alle Infos zur praktische Eigenerklärung mit Video finden Sie hier.

 


 

Für die Erlangung von Erlaubnissen für die Specific Kategorie bzw. das LUC Zertifikats sind vom Antragssteller anwendungsspezifische Nachweise einzureichen, diese können z.B. umfassen

  • Wartungsnachweise, Überprüfung der Drohne und Zubehör (auch gemäß DGUV vorgeschrieben)
  • Demonstration diverser Flugmanöver mit einer Starrflügler-Drohne
  • Praxisprüfung mit einer Hubschrauberdrohne, insbesondere Verfahren der Autorotation
  • Überprüfung der Meldeketten gemäß LUC Antrag
  • Durchführung eines praktischen Prüfungsfluges, angepasst auf das individuelle Szenario beispielsweise für die Inspektion einer Windkraftanlage

Obige Nachweise und Lizenzen können Sie an einem der U-ROB Schulungsstandorte nach Vereinbarung erhalten, wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

 


 

Antworten auf die meist gestellten Fragen:

 

Hat mein, bei der U-ROB erworbener „deutscher“ Kenntnisnachweis weiterhin Gültigkeit?

Alle bereits erteilten Kenntnisnachweise gemäß §21d LuftVO (nicht die Modellflug-Kenntnisnachweise) werden beim Einsatz von Bestandsdrohnen bis zum 31.12.2022 gültig sein.  Um den Kenntnisnachweis nach $21d LuftVO auch nach dem 01.01.2021 nutzen zu dürfen, ist zusätzlich der A1/A3 Kompetenznachweis und die praktische Eigenerklärung notwendig. Da die meisten Drohnenanwender auch mit Kenntnisnachweis spätestens ab dem 01.01.2022 den „großen“ EU Drohnenführerschein der Klasse A2 benötigen werden, ist eine schriftliche Zusatzprüfung mit 30 Fragen und eine praktische Eigenerklärung notwendig, Details dazu hier in unseren Schulungspaketen zum EU-Drohnenführerschein.

 

Ist meine Aufstiegs- oder Allgemeinerlaubnis zum Betrieb meiner Drohne auch nach dem 01.01.2021 noch gültig?

Alle aktuell erteilten und gültigen Genehmigungen von Landesluftfahrtbehörden können ab dem beim Inkrafttreten der neuen EU-Drohennverordnung zum 01.01.2021 eine weitere Gültigkeit von einem Jahr haben. Erkundigen Sie sich dazu zur Sicherheit bei Ihrer zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Anschließend ist ein neuer Antrag in der „Specific Kategorie“ notwendig (oder gar nicht erforderlich, wenn die Drohne in die „Open Kategorie“ fällt). Allgemeinverfügungen beispielsweise von Bremen werden Größtenteils vor Gültigkeit der EU-Verordnung widerrufen, je nach Bundesland werden/wurden Übergangslösungen erarbeitet.

 

Wie lange ist mein „kleiner“ Kenntnisnachweis des DMFV noch gültig?

Bei einer Bund-Länder Konferenz im November 2020 wurde entschieden, dass der Kenntnisanchweis nach §21a LuftVO ab dem 01.01.2021 keine Gültigkeit mehr hat. Wir empfehlen daher die Absolvierung der Prüfung für den A1/A3 Kompetenznachweis!