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Der „kleine“ EU-Drohnenführerschein, auch A1/A3 Kompetenznachweis genannt, kann ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden.

Dieser Drohnenführerschein ist für Drohnen ab einem Abfluggewicht von 250g notwendig (z.B. DJI Air 3). Wenn Sie z.B. mit der Mavic 3 Enterprise oder der Matrice 30 in unter 150 m Distanz zu Wohn- oder Gewerbegebieten mit Ihrer Drohne fliegen wollen, ist zusätzlich das A2 Fernpiloten-Zeugnis notwendig. Der A1/A3 Kompetenznachweis ist die Mindestvoraussetzung, um das A2 bzw. STS Fernpilotenzeugnis absolvieren zu können.

 

Die dafür notwendigen Schritte zum A1/A3 Drohnenführerschein sind wie folgt:

  • Registrierung des Prüflings auf der Lernplattform des LBA (Versicherungs- und Personalausweis muss nicht hochgeladen werden) – Link zur Lern- und Prüfungsplattform
  • Durchlaufen des A1/A3 Onlinetrainings mit Erklärtexten und Videos auf der Plattform
  • Absolvieren einer Testprüfung mit 20 Fragen, 75% müssen erreicht werden (Link)
  • Durchführung der A1/A3 Prüfung für den Kompetenznachweis (40 Multiple-Choice Fragen, 75% müssen erreicht werden)
  • Nach bestandener Prüfung – Login mit den bei der Registrierung vergebenen Zugangsdaten
  • Download des A1/A3 Kompetenznachweises im PDF Dokument (wird zusätzlich per E-Mail zugesendet)