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Der „kleine“ EU-Drohnenführerschein, auch A1/A3 Kompetenznachweis genannt, kann ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrt-Bundesamt absolviert werden.

Dieser Drohnenführerschein ist bei Bestandsdrohnen ab einem Abfluggewicht von 500g notwendig (z.B. Mavic Air 2, Mavic 2, Phantom, Typhoon H) und berechtigt zum Drohnenflug in über 150m Sicherheitsabstand zu Wohn-, Gewerbe-, oder Erholungsgebieten. Wenn Sie z.B. als Dachdeckermeister in Wohn- oder Gewerbegebieten mit Ihrer Drohne fliegen wollen, ist zusätzlich das A2 Fernpiloten-Zeugnis notwendig.

 

Die dafür notwendigen Schritte zum A1/A3 Drohnenführerschein sind wie folgt:

  • Durchlaufen eines Onlinetrainings mit Erklärtexten und Videos (Lern- und Prüfungsplattform)
  • Absolvieren einer Testprüfung mit 20 Fragen, 75% müssen erreicht werden
  • Durchführung der A1/A3 Prüfung für den Kompetenznachweis (40 Multiple-Choice Fragen, 75% müssen erreicht werden)
  • Registrierung beim LBA mit dem Namen des Prüflings
  • Download des A1/A3 Kompetenznachweises als PDF Dokument