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Mavic Drohnen sind nicht nur eine beliebte Lösung für Fotografen, ihre Funktionen machen sie ebenfalls attraktiv für die Rehkitzrettung, Inspektionsflüge oder behördliche Anwendungen und mehr. Doch welche rechtlichen Regelungen müssen Mavic Besitzer beachten? Welcher Führerschein wird benötigt?

Die folgenden Infos gelten für alle Mavic Modelle außer die Mavic Mini!

Seit Januar 2021 gilt die neue EU-Verordnung für den Drohnenflug. Die Modelle der Mavic Serie fallen laut dieser bis zum 01.01.2023 unter die Bestandsdrohnenregelung. Danach werden Drohnen offiziell mit einer CE-Klasse zertifiziert, durch die dann andere Regelungen gelten. Ob diese Zertifizierung bei der Mavic Serie nachträglich vorgenommen wird, ist noch unklar.

Mavic Drohnen haben zwischen 500 g und 2 kg Abfluggewicht (um die 900 g je nach Modell). Laut Bestandsdrohnenregelung braucht man für Drohnen dieser Gewichtsklasse neben dem A1/A3 Kompetenznachweis (Link zum Video) den großen A2 Drohnenführerschein. Der A1/A3 Schein ist Voraussetzung, um den A2 Schein absolvieren zu können. Momentan ist er noch kostenlos beim Luftfahrtbundesamt zu absolvieren und erfordert nur wenige Minuten Zeitaufwand. Mehr Infos hier.

 

Für alle Besitzer eines Bestandsnachweises (zum Beispiel der Kenntnisnachweis §21d): Dieser hat noch Gültigkeit bis zum 01.01.2022! Innerhalb dieser Frist darf mit diesem Nachweis ohne A2 Schein geflogen werden.

Der A2 Führerschein kann sowohl online als auch in Präsenz an geeigneten Schulungseinrichtungen absolviert werden. Die Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice Fragen. Für die Theorieprüfung wird eine praktische Eigenerklärung benötigt. Diese ist in Präsenzschulungspaketen enthalten, bei der Online-Schulung muss die Eigenerklärung selbstständig erarbeitet werden. Hierbei bestätigen Sie, dass Sie verschiedene Szenarien mit der Drohne geflogen und flugsicher sind. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Vergleichen Sie hier die verschiedenen A2 Schulungspakete von U-ROB hier und wählen ein Passendes aus.

Fällt man mit der Mavic nun in diese Bestandsdrohnenregelung muss man 50 m zu unbeteiligten Personen einhalten. Bei einigen Anwendungen ist diese Voraussetzung nur schwer zu erfüllen. Um von dieser und weiteren Regelungen befreit zu sein kann man in der speziellen Kategorie gemäß eines Standard-Szenarios oder mit einem sogenannten LUC arbeiten. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Da dies ein komplexeres Thema ist, kontaktieren Sie uns gerne im Zweifelsfall.