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In diesem Artikel klären wir einige rechtliche Fragen zur Drohnenanwendung von Behörden wie: Was haben Polizei, Feuerwehr und Co. mit der Drohne im Gegensatz zu anderen Drohnenanwendern zu beachten? Und welche Haftungsrisiken gibt es?

Seit dem 01.01.2021 gilt die EU-Grundverordnung für Drohnenanwender. Innerhalb dieser gibt es jedoch einen speziellen Paragraphen für Behörden:

Demnach sind genannte Behörden von den Grundlagen befreit.

Ein weiterer wichtiger Paragraph für Behörden ist der §21k:

Der Artikel 12 beschreibt die spezielle Kategorie. Also gilt: Sie brauchen als Behörde keine Erlaubnis in dieser, wenn das Gerät unter 25 kg wiegt. Unter die spezielle Kategorie fallen die meisten genehmigungspflichtigen Szenarien, wenn man beispielsweise in über 120 m Höhe oder außerhalb der Sichtweite fliegen möchte. Ab mehr als 25 Kilogramm muss eine Erlaubnis vom Luftfahrt Bundesamt oder der Landesluftfahrt Behörde eingeholt werden.

Was zusätzlich interessant ist: Unter der Aufsicht von Behörden sind auch Dritte von diesen Regeln befreit.

Punkt (2) besagt, dass die Regelungen von §§ 21h und 21i ebenfalls unter den erstgenannten Voraussetzung ungültig sind. § 21h beschreibt die Geozonen, in denen der Flug grundsätzlich verboten oder eingeschränkt ist. Weitere Details zu diesem Paragraphen sind hier nachzulesen. § 21i beschreibt, welche Genehmigungsverfahren es gibt und welche Behörden dafür zuständig sind. Punkt (2) ermöglicht also noch mehr Freiheiten.

In Punkt (3) von §21k geht es um das Thema Remote ID, welches ab 2023 relevant ist. Drohnenpiloten müssen demnach eine Registrierung der Drohne für die Fernidentifikation vornehmen. Andere Drohnenpiloten können die Drohnen im Umkreis so zum Beispiel in ihrer App sehen. Als Behörde ist man von dieser Pflicht befreit.

Eine weitere Besonderheit im Behördenkontext ist die Haftpflichtversicherung. Als Drohnenbetreiber ist man unabhängig vom Gewicht der Drohne verpflichtet, diese zu versichern. Als Behörde sollte man sichergehen, dass die verwendeten Drohnen über den kommunalen Schadensausgleich versichert sind oder gegebenenfalls eine spezielle Versicherung einholen. Allgemein gilt: Auch wenn man als Behörde mehr Freiheiten hat, sollte man trotzdem umsichtig sein und nicht riskanter als nötig fliegen. Haftungstechnisch kann dies sonst schnell zu Problemen führen.

Was ist mit Übungseinsätzen?

Da dies eine häufig gestellte Frage ist, hier die Antwort: Für Übungseinsätze gibt es ebenfalls genannte Freiheiten für die Behörden. Der Ernstfall muss schließlich angemessen trainiert werden.

Für andere Drohnenpiloten gilt im Einsatzfall folgender Punkt (11) aus dem §21h:

Wenn Sie überlegen, welches Drohnenmodell das Richtige für Ihren Einsatz ist, lassen Sie sich gerne bei uns beraten!