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Seit Anfang 2021 sind die EU-Gesetzesgrundlagen auch in Deutschland gültig und werden angewendet. Dies sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Fernpiloten:

 

EU-Grundverordnung 2018/1139

Diese Verordnung hat zum Zweck, dass die Flugsicherheit der allgemeinen Luftfahrt in den Mitgliedsstaaten einheitlich ist. Sie beschreibt unter anderem die Flugsicherheit, Lufttüchtigkeit, Luftfahrtpersonal, Flugbetrieb, Flugplätze und unbemannte Luftfahrzeuge.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 und Delegierte Verordnung (EU)
2019/945

In diesen Verordnungen wird die Handhabung des UAS vereinheitlicht und beispielweise Genehmigungsverfahren konkretisiert.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2020/639

Diese Verordnung beruft sich auf VO 2018/1139. Sie definiert die Standardszenarien für Flüge in der speziellen Kategorie. Das Standard-Szenario STS-01 kann für UAS bis 25 Kg beim Einsatz im einem bewohnten Gebiet genutzt werden. Das STS-02 ermöglicht den Betrieb außerhalb der Sichtweite in einem dünn besiedelten Gebiet.

 

AMC/GM

Bei den „Annehmbaren Nachweisverfahren“ (Acceptable Means of Compliance – AMC) sowie „Erläuterndem Material“ (Guidance Material – GM) handelt es sich um nicht verpflichtende Empfehlungen der EASA. Diese dienen UAS-Betreibern und Behörden als Richtlinie für die Auslegung um Umsetzung der entsprechenden Verordnungen.

Welche Genehmigungsverfahren gibt es?

Mit der Einführung der EU-Verordnung haben sich die Genehmigungsverfahren für den Drohneneinsatz geändert, diese Möglichkeiten gibt es aktuell:

  • Nutzung einer Allgemeinverfügung (teilweise ConOps notwendig)
  • Erklärung eines Standardszenario (festgelegte Rahmenbedingungen)
  • Beantragung einer Betriebsgenehmigung mit SORA Risikobewertung
  • Beantragung eines “Light UAS Operator Certificate” (LUC)

Die Ansprechpartner der verschiedenen Behörden sind hier zu finden. Wir als U-ROB unterstützen bei den Erlaubnisverfahren und haben dafür verschiedene Genehmigungspakete geschnürt. Mehr Infos zu den Genehmigungsverfahren in diesem Video: