Informationen zur Risikobewertung gemäß Vorgabe der NfL 1-1163-17 (SORA-GER)
SORA ist ein europaweit erarbeitetes Verfahren der Risikobewertung in der Luftfahrt, die Grundlagen der SORA-GER orientieren sich an diesem Verfahren und sind auf deutsche Belange vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angepasst worden.
Eine Risikobewertung gemäß SORA kann von den Landesluftfahrtbehörden im Rahmen der Beantragung einer Aufstiegserlaubnis (z.B. für einen Inspektionsflug in 200m Flughöhe an einem Schornstein) eingeholt werden. Die wichtigsten Aspekte einer SORA Bewertung sind folgend erläutert.
Im ersten Schritt der Bewertung wird die Risikoklasse Boden (GRC – Ground Risk Class) sowie Risikoklasse Luft (ARC- Air Risk Class) anhand von Tabellen ermittelt. Die Risikoklasse beschreibt das Risiko z.B. für Menschen am Boden und enthält diverse Faktoren wie etwa das Abfluggewicht und das überflogene Gebiet.
Im 2. Schritt kann der jeweilige Wert für die ermittelte Risikoklasse durch „schadenshemmende Sicherheitsmaßnahmen“ verringert werden. Wenn beispielsweise ein Flug über einer Menschenmenge geplant wird, kann ein verbautes Fallschirm-Rettungssystem die „Höhe“ der Risikoklasse verringern.
Im Anschluss an die Ermittlung der finalen Risikokategorie für GRC und ARC wird der höchste erreichte Wert als Grundlage für die weiteren erforderlichen Maßnahmen genutzt. Je nach Höhe der Risikokategorie sind dann verschiedene notwendige Maßnahmen und Dokumente für den Antrag festgelegt. Diese können beispielsweise Wartungsnachweise, Checklisten für Normal- und Notfallverfahren, Kenntnisnachweis gem. LuftVO enthalten.
Speziell für die Beantragung einer Einzel-Aufstiegserlaubnis kann die zuständige Landes-Luftfahrtbehörde auch weitere Dokumente, wie etwa die Erlaubnis des Grundstückeigentümers, Unbedenklichkeitserklärung des Ordnungsamts oder eine Datenschutzerklärung einfordern.
Die ausgebildeten Sachverständigen der U-ROB GmbH unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Aufstiegserlaubnis bzw. beim SORA Verfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung mit sehr komplexen Genehmigungsverfahren (Betrieb außerhalb der Sichtweite, für Geräte mit 80 kg Abfluggewicht) sind wir dabei stets ein kompetenter Ansprechpartner.