Ab einem Abfluggewicht von 250g, oder wenn die Drohne mit einer Kamera o.ä. ausgestattet ist – ist eine Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt notwendig. Dabei wird nicht die Drohne selbst registriert sondern der Betreiber. Der Betreiber ist im Normalfall der Eigentümer der Drohne.
Die Registrierung kann ab dem 31.12.2020 vorgenommen werden und ist ab dem 01.05.2021 für alle Drohnen der o.g. Klassen verpflichtend. Mehr Infos zu dieser Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt gibt es hier.
Notwendige Dokumente zur Registrierung bei natürlichen Personen (Privatanwender oder beispielsweise Einzelunternehmen):
- Vor- und Nachname
- Scan des Personalausweises oder Reisepass
- Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer
- Name des Haftpflicht-Versichers der Drohne und Nummer der Police
Notwendige Dokumente zur Registrierung bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, KGaA und Stiftungen):
- Vollständiger Name
- Scan des Handelsregisters oder Vereinsauszug
- Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer
- Name des Haftpflicht-Versichers der Drohne und Nummer der Police
Diese Daten werden in diesem Portal des LBA eingegeben – nach Identitätsprüfung wird Ihnen eine eID Nummer bzw. Betreibernummer zugeteilt. Diese ist an einer von außen zugänglicher Stelle an jeder eingesetzten Drohne anzubringen (eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr notwendig, aber natürlich sinnvoll).
Eine Schritt für Schritt Anleitung zur Registrierung beim LBA findet sich hier: